Wolf ZT wurden von der Firma LTW für die Überarbeitung der EN 528 (Regalbediengeräte Sicherheit) in das Österreichische Normungsinstitut ASI entsandt, welches uns wiederum in die WG5 der CEN TC 149 Arbeitsgruppe für deren europäische Überarbeitung entsandt hat. Wir vertreten also im Europäischen Gremium nicht nur den Standpunkt von LTW sondern auch den Österreichischen.
Im September 2015 war die Gruppe für eine Arbeitssitzung bei Wolf ZT und LTW in Wolfurt zu Besuch. Experten aus Deutschland, der Schweiz, Frankreich, England und Österreich waren zwei Tage lang in spannende Diskussionen über sichere Hochregallager vertieft.
Im Zuge des Meetings waren natürlich auch die Abendveranstaltungen wichtig. So bestand bei einem Schiffsausflug auf dem Bodensee die Möglichkeit zum privaten Meinungsaustausch und beim Besuch der Bregenzer Festspielbühne mit den Aufbauten der Puccini-Oper “Turandot” der direkte Kontakt mit der Terrakotta-Armee der Chinesischen Prinzessin Turandot.
Das Gemetzel* hielt sich bei der Sitzung am nächsten Tag, im Gegensatz zu der Oper, glücklicherweise in Grenzen, denn Konsens und Überzeugung ist in der Normungsarbeit ja bekanntlich oberstes Gebot.
* Prinzessin Turandot ließ jeden Freier köpfen, der ihre Rätsel nicht lösen konnte. Dieser Grundsatz hielt in der Normungsarbeit aber glücklicherweise keinen Einzug, hier wird selbstverständlich nicht kopflos gehandelt.
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Die EN ISO 14119 (Verriegelungseinrichtungen) ersetzt nach einer Übergangsfrist ab Mai 2015, die EN 1088. Die neue Norm ist jetzt also eine ISO Norm und damit international gültig. Besonderes Augenmerk wird auf die Manipulationssicherheit gelegt, daher muss für jede Verriegelungseinrichtung1 eine Risikobewertung gemacht werden. Zu beachten ist dabei, dass auch ein Schalter mit Schaltfahne eine Verriegelungseinrichtung darstellt.
In Anhang H wird eine Tabelle zur Abschätzung der Anreize für ein Umgehen von Verriegelungseinrichtungen zur Verfügung gestellt (siehe Abbildung). Dabei wird die Frage geklärt, ob die notwendigen Arbeiten ohne Umgehung überhaupt möglich sind, oder ob eine neue Betriebsart eingeführt werden muss. Als zweites wird an verschiedenen Faktoren eingeschätzt, ob der Bediener Vorteile ohne die Schutzeinrichtung hat. Ist ein Anreiz zur Umgehung gegeben, werden nach Tabelle 3 besondere Maßnahmen gegen das Umgehen der Verriegelungseinrichtungen gefordert.
1Definition laut Punkt 3.1der Norm:
mechanische, elektrische oder sonstige Art einer Einrichtung, die den Zweck hat, die Ausführung von gefahrbringenden Maschinenfunktionen unter festgelegten Bedingungen zu verhindern
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Bei der letzten Überarbeitung der EN 528 im Jahr 2006 hat sich ein Fehler eingeschlichen. Von allen ungeschützten Steuerständen aus darf, seit der letzten Änderung, mit nur 0,05 m/sec gefahren werden.
Leider wurde hier die Mitgängersteuerung, welche auch unter ungeschützte Steuerstände fällt, nicht gesondert bewertet. Was für enge, mitfahrende Steuerstände sinnvoll ist, wird bei einem Mitlaufen in der Gasse zur Tortur. Deshalb ist auch vor dem Inkrafttreten der neuen EN 528, in welcher der Fehler dann behoben sein wird, ein Abgehen von der Norm zulässig.
Fragen Sie uns hier nach dem offiziellen Dokument.
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Im Jänner 2014 startet die europäische Überabeitung der EN 528 (Regalbediengeräte Sicherheit). Wir vertreten hier die Österreichische Position und haben für unseren Kunden LTW neun Änderungsvorschläge eingebracht.
Die Überarbeitung erfolgt unter dem Titel CEN/TC 149/WG 5, die erste Sitzung fand Ende Jänner in Mannheim statt.
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